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Denn das Jugendschutzgesetz verbietet es strikt, Kindern und Jugendlichen branntweinhaltige Lebensmittel oder Getränke wie Alkopops zu verkaufen. Der Verzehr solcher Getränke in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen verboten. Demgegenüber dürfen Teenager ab 16 Jahren Bier, Wein oder Sekt öffentlich konsumieren, Händler dürfen ihnen diese Getränke verkaufen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren sieht die Rechtslage hingegen anders aus. Sie dürfen diese Getränke nur dann öffentlich konsumieren, wenn jemand sie begleitet, der personensorgeberechtigt ist. Demgegenüber ist es Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit komplett untersagt, zu rauchen. Tabak, gleich in welcher Form, dürfen Gaststätten und der Handel nicht an sie verkaufen.
"Personensorgeberechtigte sind in der Regel die Eltern", erklärt die Rechtsanwältin Eva Becker. "Diese haben eine Personensorgeberechtigung, also das Recht und die Pflicht, ihr Kind zu erziehen und zu beaufsichtigen, solange es minderjährig ist. " Die Eltern dürfen aber einem anderen Erwachsenen erlauben, in ihrem Auftrag und an ihrer Stelle bestimmte Erziehungsaufgabe zu übernehmen, beispielsweise das Kind begleiten oder beaufsichtigen. In diesem Fall spricht man von einer erziehungsbeauftragten Person. Gaststätten: Dürfen sich Jugendliche dort aufhalten? Das Jugendschutzgesetz legt neben Vorgaben für bestimmte Branchen auch Orte fest, die Kinder und Jugendliche besuchen dürfen und definiert außerdem, bis zu welchen Uhrzeiten ihnen dies erlaubt ist. Danach gilt: In Gaststätten dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren in der Zeit von 5. 00 bis 24. 00 Uhr ohne Begleitung aufhalten. Danach aber ist für sie Schluss und sie müssen nach Hause gehen – selbst wenn ein erwachsener Freund sie begleitet.
Jugendliche wollen Konzerte besuchen, in die Disco gehen oder in Kneipen Bier trinken. Verständlich, aber es ist ihnen nicht immer erlaubt oder zumindest nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit. Wir zeigen die wichtigsten Regeln zum Ausgehen von Jugendlichen. Es ist ein Dauerbrenner in vielen Familien – der Streit darüber, wie lange der Sohn oder die Tochter im Teenie-Alter ausgehen darf. In dieser Frage sind sich auch viele Eltern unsicher, für sie kann es sich daher lohnen, einen Blick in das Jugendschutzgesetz zu werfen. Das Jugendschutzgesetz definiert, bis wann Kinder und Jugendliche ausgehen und welche Orte sie besuchen dürfen. Das Gesetz regelt nur die öffentlichen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen, also das, was sie außerhalb ihres Zuhauses tun dürfen. Außerdem definiert das Gesetz Auflagen für Branchen wie der Gastronomie, den Einzelhandel oder Veranstalter und legt etwa fest, was diese an Kinder und Jugendlichen verkaufen oder an sie ausschenken dürfen. "Diese gesetzlichen Vorgaben sind bindend", erklärt die Berliner Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Tatsächlich gibt es kein allgemeines Gesetz dafür. Die Antwort auf die Frage "Wie lange darf ich mit 14 raus" hängt ganz von der Location ab, in der du dich aufhalten möchtest. Das Jugenschutzgesetz lautet da: In Gaststätten darfst du dich unter 16 nur mit einem Erziehungsberechtigten/-beauftragten aufhalten. Solange du allerdings auf Reisen bist, etwas essen oder trinken möchtest (zwischen 5 und 23 Uhr) oder du dich bei einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers befindest, greift das Gesetz nicht. Ein Kinoabend muss für alle bis 14 Jahren um 20 Uhr enden. Zwischen 14 und 16 Jahren geht's auch bis 22 Uhr, danach bis 24 Uhr. Tanzveranstaltungen oder eine Disco kannst du unter 14 nur mit einem Erziehungsberechtigten/-beauftragten besuchen. Ab 16 kannst du bis 24 Uhr dort auch alleine bleiben, in Begleitung sogar noch länger. Beachte aber, dass viele Clubs noch zusätzliche Altersbeschränkungen haben. Aber: Auch hier tritt das Gesetz außer Kraft, wenn du an einer Tanzveranstaltung zur Brauchtumspflege, zur künstlerischen Betätigung oder eines anerkannten Jugendhilfeträgers teilnimmst.
Demgegenüber ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, sich in Gaststätten aufzuhalten - es sei denn, eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person begleitet sie. Dann gibt es kein Limit für ihren Aufenthalt. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel: "Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich in der Zeit zwischen 5. 00 und 23. 00 Uhr allein in Gaststätten aufhalten, wenn sie dort etwas essen oder trinken wollen oder auf einer Reise sind", sagt die Familienrechtsexpertin Eva Becker. Auch dürfen sie eine Gaststätte besuchen, wenn dort eine Veranstaltung stattfindet, die ein anerkannter Träger der Jugendhilfe organisiert, ein Verein oder die Kirche etwa. Dürfen Kinder und Jugendliche Nachtclubs und Spielhallen besuchen? Nein. Kindern und Jugendlichen gleich welchen Alters ist es verboten, sich in Nachtbars, Nachtclubs oder in Spielhallen aufzuhalten. Ist es Kindern und Jugendlichen erlaubt, in eine Disko zu gehen? Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24.